Schmerzensgeld und Schadensersatz bei verpfuschter Schönheits-OP Nicht jede Schönheits-OP bringt auch das gewünschte Ergebnis hervor. Doch dies allein berechtigt den Patienten noch nicht zur Geltendmachung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen. Grundsätzlich muss auch hier ein Behandlungsfehler vorliegen, der Arzt muss also entgegen den Regeln der ärztlichen Kunst vorgegangen sein, woraus dem Patienten ein Schaden entstanden...