Aufklärungsfehler im Arzthaftungsrecht Nach § 630c II BGB hat der Arzt den Patienten rechtzeitig vor der Behandlung über die Diagnose, den Ablauf der Behandlung, sowie die Risiken und Erfolgsaussichten aufzuklären. Das einfache Aushändigen eines Aufklärungsbogens verbunden mit der Bitte, diesen durchzulesen und zu unterschreiben reicht hier nicht aus. Notwendig ist hier das persönliche Gespräch,...