Die Patientenverfügung – Vorsorgen für den medizinischen Ernstfall In einer Patientenverfügung, §1827 BGB, können Sie festlegen, welche medizinischen Maßnahmen vom Arzt in bestimmten Fällen getroffen oder auch unterlassen werden sollen, wenn Sie es selbst nicht mehr entscheiden können (einwilligungsunfähig sind). Regelbar sind beispielsweise Wünsche betreffend künstliche Beatmung, künstliche Ernährung, Wiederbelebungsmaßnahmen, den Umgang mit Schmerzen...
Aufklärungsfehler im Arzthaftungsrecht
Aufklärungsfehler im Arzthaftungsrecht Nach § 630c II BGB hat der Arzt den Patienten rechtzeitig vor der Behandlung über die Diagnose, den Ablauf der Behandlung, sowie die Risiken und Erfolgsaussichten aufzuklären. Das einfache Aushändigen eines Aufklärungsbogens verbunden mit der Bitte, diesen durchzulesen und zu unterschreiben reicht hier nicht aus. Notwendig ist hier das persönliche Gespräch,...