Organisationsverschulden
Ein Organisationsverschulden liegt vor, wenn in einer Praxis, Klinik oder sonstigen medizinischen Einrichtung Abläufe nicht so organisiert sind, wie es für eine sichere Behandlung erforderlich wäre, und es dadurch zu einem Schaden beim Patienten kommt. Anders als beim klassischen Behandlungsfehler geht es nicht um eine einzelne ärztliche Fehlentscheidung, sondern um strukturelle Mängel im Ablauf.
Der Träger der Einrichtung muss sicherstellen, dass die organisatorischen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Behandlung vorliegen. Dazu gehören insbesondere klare Zuständigkeiten, funktionierende Kommunikationswege, ausreichend qualifiziertes Personal sowie eine verlässliche Organisation von Untersuchungen, Kontrollen und Behandlungsabläufen.
Typische Fälle sind etwa Fehler bei der Termin- und Notfallkoordination, die unzureichende Überwachung von Patienten, mangelhafte Hygieneorganisation oder die fehlerhafte Weitergabe wichtiger Befunde. Auch im Bereich der Pflege zeigen sich Organisationsmängel häufig, etwa wenn notwendige Umlagerungen unterbleiben und es zu einem Dekubitus kommt, Kontrollen nicht durchgeführt werden oder eine ausreichende Betreuung nicht sichergestellt ist.
